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Im Jahre 2001 entstand die Riester-Rente als eine zusätzliche Variante zur privaten Rentenversicherung. Ihr Name rührt vom damaligen Bundesminister Walter Riester her, der an der Entstehung hauptsächlich mitgewirkt hatte. Diese Art von Rentenversicherung wird vom Staat subventioniert und ergibt meist Steuervorteile für die Versicherten.
Da sich der demographische Wandel immer schneller in Richtung hohes Alter bewegt und es damit anteilig gesehen mehr ältere Bevölkerungsschichten gibt, kann es sehr vorteilhaft zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine andere abzuschließen, um für das Rentenalter genügend Vorsorge zu treffen.
Das Prinzip der Riester-Rente fußt auf einer freiwilligen Basis und wirkt durch die staatliche Förderung sehr anziehend auf die potentiellen Neukunden. Als Vorteile der Riester-Rente ist etwa die garantierte Auszahlungssumme zu nennen. Nämlich die über die Laufzeit entstandene Summe wird stets als Minimum garantiert. Daneben können auch kleinere Summen innerhalb der Laufzeit als einmalige Auszahlung beantragt werden(10.000- 50.000 €) und sind zinslos aus der Riester-Rente entnehmbar.
Ferner ist es möglich bei einem Wechsel des Arbeitgebers die in der Rente entstandene Summe auf einen neuen Anbieter zu übertragen. Als letzter Vorteil ist der Fakt der Pfändungssicherheit zu nennen. Bei Verfahren oder Ansprüchen gegen den Versicherten kann das Geld niemals angetastet werden und bleibt damit in erster Linie unabhängig und sicher.
 
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