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Die Unfallversicherung ist in Deutschland gesetzlich geregelt und ist ein untergeordneter Teil des Sozialversicherungssystems. Durch die gesetzliche Unfallversicherung sollen Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle oder andere Gesundheitsgefahren genügenden Versicherungsschutz erhalten.
Pflichtversichert sind also Angestellte, Schüler, Studenten, Auszubildende, Landwirte und Pflegepersonen. Freiwillig jedoch können sich nur Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer versichern, was meist bei einer privaten Krankenversicherung abgewickelt wird.
Die Unfallversicherung macht für jeden Sinn, da bei Unfällen nicht selbst die Kosten für die Behandlung übernommen werden müssen. Um weiterführende Informationen und Hinweise zu Anbieter zu erhalten klicken Sie auf: Absicherung
 
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